Logopädie Thomas Streif
Sprache • Sprechen • Stimme • Schlucken

SIE HABEN FRAGEN?


Was ist Logopädie?

Die Logopädie ist eine medizinisch-therapeutische Fachdisziplin, die Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation beinhaltet.

Sie beschäftigt sich mit Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen. Aber auch Bereiche wie Schlucken, Atmung, Erschwernisse im Lese-Rechtschreiberwerb oder muskuläre Auffälligkeiten werden von mir behandelt. 

Details zu den Behandlungsfeldern


Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?

Eine logopädische Therapie bedarf einer Heilmittelverordnung (Rezept). Diese kann von Ihrem Haus- oder Facharzt (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde) ausgestellt werden.

Da das Rezept nur begrenzt gültig ist, vereinbaren Sie möglichst umgehend nach Rezeptausstellung telefonisch einen ersten Termin.

Falls ich Ihren Anruf nicht direkt entgegennehmen kann, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter oder senden Sie eine E-Mail. Ich melde mich dann schnellstmöglich zurück.

Telefon: 0781 990 74448
E-Mail: info@streif-logopaedie.de 


Was kostet mich die Behandlung?

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Kinder und Jugendliche bekommen die Therapie von der Krankenkasse vollständig erstattet. Mit Volljährigkeit müssen 10% der Behandlungskosten sowie eine pauschale Verordnungsgebühr von 10 Euro vom Patienten selbst übernommen werden.

Im Einzelfall oder bei chronischer Erkrankung können Sie sich jedoch von dieser Zuzahlung befreien lassen. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. 


Wie läuft die Behandlung ab? 

In der Regel dauert die Behandlung 45 Minuten und findet wöchentlich einmal, bei Bedarf auch mehrmals, als Einzeltherapie statt.

Ich nehme mir in der ersten Therapiesitzung Zeit für eine genaue Anamnese. Dann entwickle ich - basierend auf der notwendigen Diagnostik - einen individuellen Behandlungsplan. Für Ihren behandelnden Arzt erstelle ich ausführliche Berichte. 


Wo erfolgt meine Behandlung? 

Normalerweise findet die Behandlung in den Praxisräumen statt. Bei medizinischer Veranlassung kann Ihr Arzt jedoch einen Hausbesuch verordnen. In diesem Fall komme ich zu Ihnen nach Hause oder ins Wohn- oder Pflegeheim. 


Was passiert, wenn ich einmal nicht kommen kann?

Eine regelmäßige Therapie ist wichtig für Ihren Therapieerfolg. Zudem reserviere ich den vereinbarten Termin ausschließlich für Sie. Sollten Sie einmal nicht zum vereinbarten Termin kommen können, geben Sie mir daher bitte unbedingt 24 Stunden im Voraus Bescheid. Ansonsten wird eine Ausfallgebühr von 25 Euro an Sie in Rechnung gestellt - diese wird Ihnen nicht von der Krankenkasse erstattet.


Können wir auch kommen, wenn wir z.B. erkältet sind?

Ich behandle auch RisikopatientInnen - als Patientinnen oder Begleitpersonen sollten Sie daher nicht in die Praxis kommen, wenn Sie Grippe- bzw. Corona-ähnliche Symptome haben. Kinder und Jugendliche, die nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen können, sollten auch nicht zur Therapie kommen. Rufen Sie mich im Zweifel bitte an, um das weitere Vorgehen zu besprechen.